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   OLG Hamm, 25.06.1996 - 4 U 12/96   

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https://dejure.org/1996,3480
OLG Hamm, 25.06.1996 - 4 U 12/96 (https://dejure.org/1996,3480)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.1996 - 4 U 12/96 (https://dejure.org/1996,3480)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 4 U 12/96 (https://dejure.org/1996,3480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Steuerberatung von den Niederlanden aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 139
  • BB 1997, 354
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - 23 U 135/04

    Kein Honoraranspruch bei Steuerberatungsvertrag mit Sozietät aus deutschem und

    Die entsprechenden, oben angesprochenen Fragen zu den Möglichkeiten des nationalen Gesetzgebers, Beschränkungen bei dem Berufszugang zu regeln, waren bereits in den neunziger Jahren längst geklärt (s. nur BFH, Beschluss vom 21.1.2004 - VII B 99/03, NV 2004, 827; vgl. auch nur als Beispiele einige OLG-Entscheidungen aus den 90er Jahren, die Verstöße gegen § 5 StBerG bei Beratung durch ausländische Steuerberater betreffen: OLG Hamm NJW-RR 1998, 139 und NJW-RR 1999, 1367; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 204; OLG Dresden DStRE 2000, 328 = IStR 2000, 189 sowie insbesondere die für den Tätigkeitsort der Klägerin (Düsseldorf) maßgebliche Entscheidung des 20. Zivilsenats des OLG Düsseldorf vom 18.4.2000 in IStR 2000, 607 = RIW 2001, 61, wo im Anschluss an die o. g. Entscheidungen des OLG Hamm verneint wird, dass das europäische Recht die Zulassung niederländischer Berater zur Steuerberatung in Deutschland gebieten würde).
  • FG Sachsen, 12.12.2002 - 6 K 1337/02

    Voraussetzungen der Zurückweisung von Bevollmächtigten/Beiständen, die unbefugt

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  • OLG Hamm, 15.06.1999 - 4 U 10/99

    Wettbewerbsverstoß: Inkassotätigkeit eines niederländischen Unternehmens in

    Bei dieser Ortsbestimmung kann nicht nur darauf abgestellt werden, wo die Beklagten aktiv gehandelt haben, also das Einzugsschreiben verfaßt und zur Post gegeben haben (Senatsurteile vom 25. Juni 1996 - 4 U 12/96; vom 24. November 1998 - 4 U 128/98; anderer Ansicht Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetzes, Rechtsberatungsgesetz § 3 Rz. 11; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 2. Auflage, Art. 1 § 1 Rz. 5, § 3 Rz. 26; Altenhoff, Rechtsberatungsgesetz, Art. 1 § 1 Rz. 261).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 6 K 1337/02

    Zurückweisung eines Belastingadviseur als Bevollmächtigten; Begriff der

    bb) Das Gericht konnte davon absehen aufzuklären, ob der Kläger tatsächlich in den eine berufliche Niederlassung unterhält und grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringt, die allein durch die Art. 49 und 50 EGV geschützt sind (vgl. Urteile des Finanzgerichts Münster vom 27. August 1997 7 K 4774/96 und des Sächsischen Finanzgerichts vom 22. April 1998 1 K 8/96 - nicht veröffentlicht- mit Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Juni 1996 4 U 12/96, DStR 1996, 1831, die Personen betreffen, die ihr Büro in den unter derselben Anschrift wie der Kläger unterhalten).

    Die in diesen Vorschriften geregelte Dienstleistungsfreiheit ist durch das Merkmal der Zeitdauer von dem Institut der Niederlassungsfreiheit abzugrenzen und betrifft daher nur vorübergehende Tätigkeiten (OLG Hamm in DStR 1996, 1831).

  • FG Sachsen, 19.02.2003 - 6 K 1820/02

    Mitwirkung bei der Anfertigung der Umsatz- und Gewerbesteuererklärung; Leistung

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  • OLG Hamm, 24.11.1998 - 4 U 128/98

    Grenzüberschreitende Tätigkeit deutscher "Belasting Adviseurs"

    Von dieser tatsächlichen Ausgestaltung her handelt es sich tatsächlich nicht um einen grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr, so daß sich der Beklagte auch nicht auf die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 59 EGV berufen kann (vgl. für einen vergleichbaren Fall Senatsurteil vom 25. Juni 1996 4 U 12/96).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.02.2003 - 6 K 1820/02

    Vereinbarkeit von § 3 Nr. 4 StBerG mit Europarecht; Abgrenzung der

    Der Aufbau eines Mandantenstammes kann wie die Betreuung von Dauermandaten nicht als eine nur vorübergehende Tätigkeit angesehen werden (Urteil des OLG vom 25. Juni 1996 U /, DStR 1996, 1831).
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